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Nicht nur bei Leerstand oder bei Sonderfällen, sondern auch bei regelmäßiger Reinigung (Unterhaltsreinigung) kommt der Zeitpunkt einer Grundreinigung. Hierbei werden haftende Verschmutzungen oder abgenutzte bzw. beschädigte Pflegefilme, die das Aussehen der Oberflächen beeinträchtigen, entfernt. Nach einer Grundreinigung sollte immer eine Erst- bzw. Einpflege der ungeschützten Flächen erfolgen.
Bei der Erst- bzw. Einpflege werden jeweils abgestimmte Pflegemittel (Opferschicht) aufgebracht, die die Oberflächen vor mechanischer Beanspruchung schätzen sollen (Werterhaltung).
Der Zeitpunkt der Grundreinigung kann vertraglich oder als Sonderleistung vereinbart werden.
Wir erstellen Ihnen individuelle Reinigungskonzepte, welche optimal auf Ihre Wünsche abgestimmt sind.
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